Durch die ab 2003 eingeführte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann für bestimmte Zukunftsvorsorge-Produkte eine staatliche Förderung beansprucht werden. Ähnlich wie beim Bausparen fördert der Staat die Einzahlungen mit einer Prämie.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Der Antragsteller darf noch keine gesetzliche Alterspension beziehen und muss sich unwiderruflich zu einer mindestens zehnjährigen Kapitalbindung ab der ersten Einzahlung verpflichten. Innerhalb dieses Zeitraums besteht keine Möglichkeit das eingezahlte Kapital zurückzubekommen. Für Personen, die im Zeitpunkt des Prämienantrags bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, gibt es hinsichtlich der Mindestbindungsdauer Sonderregelungen.

SL_40+_weiterbildung_0583
SL_40+_weiterbildung_0583
SL_30+_neutral_0115
SL_30+_neutral_0115

Wie wird die Zukunftsvorsorge gefördert?

Ähnlich wie beim Bausparen fördert der Staat die Einzahlungen in eine sog. „Zukunftsvorsorgeeinrichtung“ mit einer Prämie. Die Höhe der Prämie wurde durch das Sparpaket 2012 halbiert und beträgt nun 2,75 % zuzüglich des Zinssatzes für die Bausparförderung, der nicht unter 1,5 % sinken aber auch nicht über 4 % steigen kann. Der Prämiensatz schwankt somit zwischen 4,25 % und 6,75 % und beträgt für die Jahre 2019 und 2020 4,25 % (2,75 % zuzüglich 1,5 %). In der Ansparphase fallen keine Kapitalertrags-, Einkommen- oder Versicherungssteuern an. Auch der Bezug der Rente ist einkommensteuerfrei.

Die Vorteile für dich

  • Steuerfreie, lebenslange Pensionszahlung nach Beendigung der Ansparphase
  • Attraktive Förderung durch staatliche Prämien
  • Kapitalgarantie auf geleistete Einzahlungen und staatliche Prämien
  • Ansprüche übertragbar bei Todesfall

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge steht allen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unabhängig davon offen, wie alt sie sind und ob sie Einkünfte erzielen. Sie kann daher von Unternehmern ebenso wie von Freiberuflern, Arbeitnehmern, Landwirten, Hausfrauen und Studenten genützt werden. Prämien werden jedoch nur bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension gewährt.

Unsere Experten beraten dich gerne persönlich und individuell zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge.

SL_30+_beratung_0109
SL_30+_beratung_0109

Wir beraten dich kostenfrei und unverbindlich! Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Die passende Vorsorge zu finden, ist gar nicht so leicht. Wir denken allerdings, dass das nicht sein muss. Führe mit unserer Unterstützung ein selbstbestimmtes Leben.

Aktuelle News:

Vorsorge

Experten-Interview zum Internationalen Kindertag

Mehr lesen

Vorsorge

Zum Weltgesundheitstag: Mit diesen drei Versicherungen hast du bestmöglich vorgesorgt

Mehr lesen

Anlegen

Steuern, Förderungen, Alltag und Verkehr: Diese Neuerungen 2024 müsst ihr kennen

Mehr lesen