Neuerungen durch die Überarbeitung der Europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II).
Wir sehen Ihr Vertrauen als Verpflichtung. Daher gibt es bei uns keine versteckten Gebühren und keine bösen Überraschungen im Kleingedruckten. Dafür maximale Transparenz. Wir garantieren Ihnen, dass unsere Vorschläge maximal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden und dass wir ausschließlich Ihr persönliches finanzielles Interesse im Auge haben.Als Investmentkunde erhalten Sie jährlich eine Auflistung jener Provisionen, welche Swiss Life Select im abgelaufenen Jahr für die Vermittlung von Wertpapieren von Dritten erhalten hat. Hier finden Sie einen Auszug wichtiger Fragen (FAQ) und klare Antworten im Zusammenhang mit den angefallenen Provisionen.
WAS BEDEUTET PROVISIONSOFFENLEGUNG ÜBERHAUPT?
Durch MiFID II gelten für Wertpapierunternehmen neue, detailreichere Kostenoffenlegungsvorschriften. Das Ziel dahinter ist, dem Kunden ein Verständnis für die Auswirkungen der Kostenstruktur auf die Performance der Anlage zu vermitteln und Transparenz zu schaffen, welche Kosten dem Fonds selbst zuzurechnen sind und welche Kosten als Zuwendungen, z.B. an Vermittler (wie Swiss Life Select) oder die depotführende Stelle, gezahlt werden.
Eine genaue Definition finden Sie im nachstehenden Link: https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/MiFID-II-Organisatorische-Anforderungen.pdf
WIE HOCH SIND DIE GESAMTKOSTEN FÜR EIN INVESTMENT BEI SWISS LIFE SELECT?
Das hängt von der getätigten Art, Höhe, der individuellen Anlagelösung sowie auch der Lagerstelle der getätigten Veranlagung ab. Die Gesamtkosten des Investments setzen sich im Wesentlichen aus dem AGA (Ausgabeaufschlag – Vertriebskosten), der im Fonds selbst anfallenden Kosten (z.B. Managementfee) sowie den jährlichen Depot- und Kontoführungsgebühren zusammen. Die detaillierten Kosten des Fonds selbst können im Factsheet bzw. im KID nachgelesen werden, die Gebühren der jeweiligen Depotbank stehen im Konditionenblatt zur Verfügung.
WIE SETZEN SICH DIE UNTERSCHIEDLICHEN GEBÜHREN AUS DEM KOSTENAUSWEIS TATSÄCHLICH ZUSAMMEN?
- Dienstleistungskosten: Kontoführung, Depotgebühren, Transaktionsspesen
- Dienstleistungskosten Fremd: Depotgebühren für Drittfonds (Kosten, die die Bank für die Verwahrung von Drittfonds bei Ihrer Verwahrstelle zahlt)
- Fremde Spesen und Produktkosten: Ausgabeaufschlag und laufende Kosten bei Fonds
- Provisionen, die die Bank erhalten hat: Zuwendungen die die Bank auf gehaltene Fremdfonds erhält (Bestandsprovisionen). Diese sind ein Teil der Produktkosten, die an die Bank weitergegeben werden. Diese Kosten (Produktkosten und Provisionen) sind also nicht zu summieren.
- Provisionen, die an Dritte weitergegeben wurden: Dies ist der Anteil an Provisionen (Bestandsprovisionen) die an Dritte – in diesem Fall Swiss Life Select - weitergegeben wurden.
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